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Online-Reputationsmanagement für kleine Unternehmen

Online-Reputationsmanagement heißt: wöchentlich prüfen, was über Sie im Netz steht, jede Bewertung beantworten und bei Rechtsverstößen schnell handeln.

Von , Chefredakteur
Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Online-Reputationsmanagement besteht aus drei Gewohnheiten: jede Woche prüfen, was über Ihr Unternehmen veröffentlicht wird, jede Bewertung beantworten und schnell reagieren, wenn ein Inhalt gegen Regeln oder Gesetze verstößt. Wie viel davon abhängt, zeigt eine Bitkom-Umfrage: Für 55 % der Online-Käufer in Deutschland sind Kundenbewertungen vor dem Kauf die wichtigste Informationsquelle.

Was Kunden schreiben, kontrolliert niemand. Was Sie selbst veröffentlichen, wie Sie antworten und wie schnell Sie ein Problem angehen, liegt dagegen ganz bei Ihnen. Um genau diese drei Hebel geht es hier, zugeschnitten auf kleine Unternehmen und Selbstständige ohne eigene Presseabteilung.

Was gehört zur Online-Reputation eines Unternehmens?

Gemeint ist alles, was eine fremde Person findet, wenn sie Ihren Namen in eine Suchmaschine eingibt. Fünf Quellen haben dabei das größte Gewicht:

  • Die erste Ergebnisseite zum Firmennamen und oft auch zum Namen des Inhabers.
  • Ihr Google-Unternehmensprofil mit Durchschnittsnote und den neuesten Rezensionen.
  • Die Bewertungsportale Ihrer Branche: Tripadvisor und HolidayCheck für Gastgewerbe und Reisen, Jameda für Ärzte, Trustpilot und Trusted Shops für Onlineshops, ProvenExpert für Dienstleister, MyHammer für Handwerk.
  • Soziale Netzwerke, einschließlich der Kommentare unter Ihren eigenen Beiträgen und lokaler Facebook-Gruppen.
  • Arbeitgeberportale wie Kununu und Glassdoor, auf denen ehemalige Mitarbeiter bewerten und Bewerber mitlesen.

Google ist längst nicht mehr der einzige Ort, an dem gesucht wird. KI-Assistenten wie ChatGPT fassen zusammen, was sie in Bewertungen und Artikeln finden. Saubere, überall gleiche Informationen fließen damit auch in KI-Antworten ein.

Ein Punkt, den Inhaber oft übersehen: In einem kleinen Unternehmen verschmelzen der Ruf des Chefs und der Ruf der Firma. Ein alter Zeitungsartikel oder eine frühere Insolvenz, die zu Ihrem Namen erscheint, gehört mit ins Bild.

Wie finden Sie heraus, was über Ihr Unternehmen gesagt wird?

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme von etwa einer Stunde, und zwar in einem privaten Browserfenster, damit Ihr eigener Suchverlauf die Ergebnisse nicht verfälscht. Halten Sie jedes Ergebnis in einer Tabelle mit drei Spalten fest: Quelle, Tonalität (positiv, neutral, negativ) und nötige Maßnahme.

Diese Suchen gehören dazu:

  1. Der Firmenname allein, dann ergänzt um „Erfahrungen“, „Bewertung“, „Betrug“ und „Abzocke“.
  2. Vor- und Nachname des Inhabers oder der Geschäftsführung.
  3. Der Firmenname in Google Maps, in der Bildersuche und im Reiter „News“.
  4. Der Name auf den Bewertungsportalen Ihrer Branche und auf Kununu.

Richten Sie danach eine einfache Überwachung ein. Ein Google Alert auf Firmen- und Inhabernamen schickt Ihnen neu indexierte Seiten per E-Mail. Aktivieren Sie die Benachrichtigungen für neue Rezensionen im Unternehmensprofil und auf jedem Portal, auf dem Sie gelistet sind. Für einen lokalen Betrieb genügen dann 15 bis 30 Minuten pro Woche, um alles zu lesen.

Wie antworten Sie auf eine negative Bewertung?

Antworten ist fast immer richtig. Die Antwort richtet sich nicht nur an den verärgerten Kunden: Jeder Interessent, der das Profil später öffnet, liest mit. Google selbst empfiehlt in der Hilfe zum Unternehmensprofil, auf Rezensionen zu reagieren, weil Kunden so sehen, dass ihre Meinung zählt.

Ein Aufbau in vier Schritten funktioniert in den meisten Fällen:

  1. Danken und die Erfahrung anerkennen, ohne zwingend Schuld einzugestehen.
  2. Eine nützliche Tatsache nennen: was passiert ist und was Sie geändert haben.
  3. Das Gespräch außerhalb der Plattform anbieten: direkte Durchwahl, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner.
  4. Mit Vorname und Funktion unterschreiben.

Beispiel für eine Kfz-Werkstatt, die liest: „Auto zwei Tage zu spät fertig, keiner hat angerufen.“ Eine passende Antwort: „Danke für Ihre offenen Worte, und entschuldigen Sie die Verzögerung. Das bestellte Ersatzteil kam erst am Donnerstag statt am Dienstag, und wir hätten Sie anrufen müssen. Seitdem melden wir uns bei jedem Kunden, sobald sich ein Termin verschiebt. Sprechen Sie mich gern direkt an. Thomas, Serviceleitung.“

Vermeiden Sie: im Ärger antworten, Punkt für Punkt widersprechen, Details über den Kunden preisgeben (das kann auch ein Datenschutzproblem sein) oder Werbung einstreuen. Wie Sie überhaupt mehr positive Rezensionen bekommen, erklärt unser Ratgeber Google-Bewertungen bekommen.

Kann man eine Bewertung oder ein Suchergebnis entfernen lassen?

Das hängt vom Inhalt ab. Drei Fälle sollten Sie unterscheiden.

Der Inhalt verstößt gegen die Regeln der Plattform. Die Google-Richtlinien für Beiträge verbieten unter anderem Fake-Engagement, Rezensionen aus Interessenkonflikten (Mitbewerber, ehemalige Mitarbeiter), themenfremde Inhalte und Belästigung. Melden Sie die Bewertung im Profil und nennen Sie die verletzte Regel. Das ist der schnellste Weg, er greift aber nicht bei einer Bewertung, die einfach nur hart ausfällt.

Der Inhalt ist rechtswidrig. Im deutschen Recht ist die Unterscheidung zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung entscheidend. Eine Meinungsäußerung („enttäuschender Service“) ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie nicht zur Schmähkritik wird. Eine konkrete, unwahre Tatsachenbehauptung („die berechnen Teile, die sie nie einbauen“) kann dagegen üble Nachrede oder Verleumdung nach §§ 186 und 187 StGB sein und einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen. Anders als in den USA haften Bewertungsportale in Deutschland nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zumindest dann, wenn sie nach einer konkreten Beanstandung ihre Prüfpflichten verletzen. Behaupten Sie etwa, ein Kontakt mit dem Bewerter habe nie stattgefunden, muss das Portal dem nachgehen. Google bietet dafür ein eigenes Formular zur Entfernung aus rechtlichen Gründen. Sichern Sie den Inhalt sofort mit datierten Screenshots und sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt, bevor Sie etwas verschicken.

Der Inhalt zeigt persönliche Daten. Über das Google-Tool „Ergebnisse über mich“ können Sie die Entfernung von Suchergebnissen beantragen, die Ihre Privatadresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zeigen. Eine Zusage gibt es nicht, und die Entfernung aus Google löscht nicht die Seite selbst. Dafür müssen Sie sich an den Betreiber der Website wenden, notfalls unter Berufung auf das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO.

Was nicht funktioniert und inzwischen riskant ist: einem Kunden wegen einer ehrlichen Bewertung zu drohen oder eine schlechte Rezension unter gekauften guten zu begraben. Nach Nummer 23c im Anhang zum UWG ist es stets unzulässig, gefälschte Verbraucherbewertungen abzugeben oder in Auftrag zu geben. Wer Bewertungen auf der eigenen Website zeigt, muss nach § 5b Abs. 3 UWG außerdem angeben, ob und wie er prüft, dass sie von echten Kunden stammen. Dieselbe Logik gilt für gekaufte Reichweite, wie unser Beitrag zu den Risiken gekaufter Follower zeigt.

Wie besetzen Sie die erste Seite der Suchergebnisse?

Ein guter Ruf entsteht nicht durch Reagieren. Er stützt sich auf Seiten, die Sie selbst kontrollieren und die zu Ihrem Namen ranken:

  • eine Website mit einer „Über uns“-Seite, die Team und Firmengeschichte vorstellt;
  • ein vollständiges Google-Unternehmensprofil mit aktuellen Fotos und korrekten Öffnungszeiten;
  • eine LinkedIn-Unternehmensseite und ein oder zwei soziale Profile, die wirklich gepflegt werden;
  • die Branchenverzeichnisse Ihres Fachs, überall mit identischen Kontaktdaten.

Stehen diese Seiten, rutscht ein einzelnes negatives Ergebnis oft von selbst nach unten. Regelmäßige Veröffentlichungen, zum Beispiel in einem Unternehmensblog mit Kundenprojekten, verstärken den Effekt.

Was tun bei einer Reputationskrise?

Eine Krise beginnt oft mit einem viralen Beitrag oder einem Zeitungsartikel. Legen Sie einen einfachen Plan fest, bevor Sie ihn brauchen:

  1. Eine Person benennen, die für das Unternehmen spricht.
  2. Innerhalb weniger Stunden eine kurze erste Nachricht veröffentlichen: Sie haben davon erfahren, Sie prüfen den Sachverhalt, Sie melden sich zu einem genannten Zeitpunkt wieder.
  3. Die Fakten klären, bevor Sie ausführlich Stellung nehmen.
  4. Dort antworten, wo die Diskussion stattfindet, nicht nur auf der eigenen Website.
  5. Kritische Kommentare nicht massenhaft löschen. Das fällt auf und facht das Feuer neu an. Die Moderation in sozialen Netzwerken sollte Beleidigungen und rechtswidrige Inhalte treffen, nicht Kritik.

Ist wieder Ruhe eingekehrt, schreiben Sie eine kurze Nachbetrachtung: Was hat das Problem ausgelöst, was wurde behoben, was machen Sie künftig anders?

Welche Kennzahlen sollten Sie monatlich verfolgen?

Fünf Werte reichen für ein kleines Unternehmen, festgehalten in einer monatlichen Tabelle:

KennzahlWo Sie sie findenSinnvolles Ziel
Durchschnittsnote bei GoogleUnternehmensprofilStabil oder steigend
Neue Bewertungen pro MonatProfil und PortaleRegelmäßig, jeden Monat
Durchschnittliche AntwortzeitEigene ListeUnter einer Woche
Eigene Ergebnisse auf Seite einsSuche nach Ihrem NamenMindestens die Hälfte
Unbearbeitete negative ErwähnungenAlerts und BestandsaufnahmeNull

Diese Ziele sind keine veröffentlichten Normwerte, sondern Richtwerte mit gesundem Menschenverstand, die Sie an Ihr Volumen anpassen.

Der beste Schutz bleibt die Qualität der Leistung und die Beziehung zu bestehenden Kunden. Wer gut betreut wird, kommt wieder, empfiehlt weiter und verteidigt Sie, wenn eine unfaire Bewertung erscheint. Genau darum geht es bei der Kundenbindung.

Häufige Fragen

Was versteht man unter Online-Reputationsmanagement?

Online-Reputationsmanagement ist die laufende Arbeit daran, was Menschen über ein Unternehmen im Netz finden: Suchergebnisse zum Firmennamen, das Google-Unternehmensprofil, Bewertungsportale, Kommentare in sozialen Netzwerken, Foren und Presseberichte. Für ein kleines Unternehmen zählt vor allem die erste Seite der Suchergebnisse, also die Seite, die ein Interessent prüft, bevor er anruft.

Kann man eine schlechte Google-Bewertung löschen lassen?

Nicht, weil sie schlecht ist. Google entfernt Rezensionen, die gegen die Richtlinien verstoßen, etwa Fake-Bewertungen, Interessenkonflikte durch Mitbewerber oder ehemalige Mitarbeiter, themenfremde Inhalte oder Belästigung. Melden Sie die Bewertung im Unternehmensprofil. Enthält sie unwahre Tatsachenbehauptungen, können Sie zusätzlich eine Entfernung aus rechtlichen Gründen beantragen. Eine ehrliche, harte Kritik bleibt stehen.

Darf ich Kunden bitten, eine negative Bewertung zu ändern?

Sie dürfen höflich fragen, nachdem Sie das Problem gelöst haben, aber keinen Druck ausüben und keine Gegenleistung für eine bessere Note anbieten. Gekaufte oder gefälschte Verbraucherbewertungen sind nach Nummer 23c im Anhang zum UWG stets unzulässig. Mitbewerber und Verbände können solche Verstöße abmahnen, und das Unternehmen riskiert dabei seinen Ruf gleich doppelt.

Wie viel Zeit kostet Reputationsmanagement?

Für einen lokalen Betrieb dauert eine erste Bestandsaufnahme etwa eine Stunde. Danach reichen meist 15 bis 30 Minuten pro Woche, um neue Bewertungen zu lesen und zu beantworten und die Alerts zum Firmennamen und zum Namen des Inhabers zu prüfen. Mehr Aufwand entsteht vor allem in einer Krise oder bei vielen Bewertungen, etwa in Gastronomie und Hotellerie.

Quellen

  1. Bitkom, Online-Bewertungen sind wichtigste Informationsquelle (27.11.2020, 1.103 Befragte)
  2. Bundesministerium der Justiz, UWG, Anhang zu § 3 Abs. 3 (Nr. 23b und 23c, Verbraucherbewertungen)
  3. Google, Verbotene und eingeschränkte Inhalte (Richtlinien für Beiträge auf Google Maps)
  4. Google Business Profile-Hilfe, Rezensionen verwalten
  5. Google Suche-Hilfe, Personenbezogene Kontaktdaten in Suchergebnissen finden und entfernen