So funktioniert die Rechnung
- Nötiger Umsatz = (gewünschtes Nettoeinkommen + Betriebsausgaben) ÷ (1 − Abgabenquote).
- Abrechenbare Tage = Arbeitstage × (1 − Anteil nicht abrechenbarer Zeit).
- Mindest-Tagessatz = nötiger Umsatz ÷ abrechenbare Tage, plus Sicherheitszuschlag.
Mit den voreingestellten Werten: (60.000 € + 6.000 €) ÷ 0,60 = 110.000 € nötiger Umsatz. Gehen 25 % von 220 Tagen in nicht abrechenbare Arbeit, bleiben 165 Tage zum Abrechnen: 110.000 € ÷ 165 = 667 € pro Tag, mit 10 % Sicherheitszuschlag 733 €.
Zur Abgabenquote
Die voreingestellten 40 % sind eine Größenordnung für eine erste Schätzung, kein amtlicher Satz. Ihre tatsächliche Belastung hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Krankenversicherung (gesetzlich oder privat), Ihrer Altersvorsorge und davon ab, ob Sie als Freiberufler oder als Gewerbetreibender gelten. Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG, etwa die von Journalisten, Übersetzern, Ingenieuren oder beratenden Betriebswirten, sind gewerbesteuerfrei; für Gewerbetreibende fällt Gewerbesteuer an, sobald der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt. Setzen Sie hier Ihren eigenen effektiven Satz ein.
Dieser Tagessatz ist eine Untergrenze: Er deckt Ihr Einkommen, Ihre Kosten und die ruhigen Monate. Was Sie tatsächlich anbieten, hängt von Ihrem Markt, Ihrer Spezialisierung und dem Nutzen ab, den Sie für den Kunden schaffen.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Tagessatz als Freelancer?
Gehen Sie von dem Nettoeinkommen aus, das Ihnen im Jahr bleiben soll, addieren Sie Ihre Betriebsausgaben und rechnen Sie Steuern und Sozialabgaben hinzu: So erhalten Sie den nötigen Umsatz. Diesen teilen Sie durch die Zahl der Tage, die Sie tatsächlich abrechnen können. Wer durch alle Arbeitstage des Jahres teilt, kommt fast immer zu einem zu niedrigen Satz, weil Akquise, Verwaltung und Leerlauf zwischen Projekten abrechenbare Zeit kosten.
Wie viele abrechenbare Tage hat ein Freelancer im Jahr?
Ein Jahr hat rund 261 Wochentage. Davon gehen die gesetzlichen Feiertage ab (9 bundesweit, je nach Bundesland einige mehr) und Ihr Urlaub, bei sechs Wochen 30 Tage: Es bleiben etwa 220 Arbeitstage, Krankheitstage noch nicht abgezogen. Ein Teil dieser Zeit geht in Akquise, Rechnungen und Weiterbildung, deshalb liegt die Zahl der wirklich abgerechneten Tage meist deutlich darunter. Der Rechner zieht die nicht abrechenbare Zeit mit dem Prozentsatz ab, den Sie eingeben.
Mit welcher Abgabenlast muss ein Freelancer in Deutschland rechnen?
Selbstständige zahlen Einkommensteuer und tragen ihre Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe selbst, ohne Arbeitgeberanteil. Rentenversicherungspflichtig sind nur bestimmte Gruppen, etwa selbstständige Lehrkräfte, Hebammen oder über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler und Publizisten (§ 2 SGB VI); alle anderen sollten ihre Altersvorsorge trotzdem einplanen. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer oberhalb eines Freibetrags von 24.500 € Gewerbeertrag, Freiberufler im Sinne von § 18 EStG nicht. Die voreingestellten 40 % sind deshalb nur eine Größenordnung: Ersetzen Sie sie durch den Wert aus Ihrem letzten Steuerbescheid oder von Ihrer Steuerberatung.
Wie rechne ich einen Tagessatz in einen Stundensatz um?
Teilen Sie den Tagessatz durch die Stunden, die Sie pro Tag abrechnen. Ein Tagessatz von 733 € bei 8 abrechenbaren Stunden ergibt rund 91,63 € pro Stunde. Rechnen Sie weniger Stunden pro Tag ab, muss der Stundensatz steigen, damit derselbe Umsatz zustande kommt.
Ist der Tagessatz netto oder brutto?
Der berechnete Tagessatz ist ein Nettobetrag. Sind Sie nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG, kommen auf der Rechnung 19 % Umsatzsteuer hinzu: Bei 733 € netto stellen Sie 872,27 € brutto in Rechnung. Die Umsatzsteuer führen Sie an das Finanzamt ab, sie gehört nicht zu Ihrem Einkommen.