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Kundenakquise im B2B: Kanäle, Skripte und Rechtsregeln

B2B-Kundenakquise in Deutschland: Zielgruppe, Kanäle, Gesprächsleitfäden, ein Rhythmus über vier Wochen und die Grenzen von UWG und DSGVO.

Von , Chefredakteur
Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: B2B-Kundenakquise heißt, Unternehmen anzusprechen, die Sie noch nicht kennen, um ein Verkaufsgespräch zu eröffnen, und zwar über Telefon, LinkedIn, Veranstaltungen und E-Mail in einem vorab festgelegten Rhythmus. In Deutschland setzt das UWG klare Grenzen: Werbe-E-Mails brauchen auch im B2B eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, für Anrufe bei Firmen genügt eine zumindest mutmaßliche Einwilligung.

Viele kleine Betriebe leben von Empfehlungen, bis diese eines Tages nicht mehr reichen. Dann beginnt die Akquise, meist improvisiert: eine gekaufte Adressliste, drei Rundmails, keine Antworten und das Fazit „Kaltakquise funktioniert in unserer Branche nicht“. Dieser Ratgeber zeigt eine einfache Methode, die Sie allein oder mit einer Vertriebskraft umsetzen können, und zwar so, dass Sie keine Abmahnung riskieren.

Was ist Kundenakquise im B2B?

Akquise umfasst alles, was ein Unternehmen tut, um aktiv neue Kunden zu gewinnen, statt auf sie zu warten. Es gibt drei Formen:

  • Kaltakquise: Sie sprechen jemanden an, der noch nie mit Ihnen zu tun hatte.
  • Warmakquise: Die Person hatte bereits Kontakt mit Ihnen (Messestand besucht, Ratgeber heruntergeladen, von einem Kunden empfohlen).
  • Bearbeitung eingehender Anfragen: Die Person hat sich gemeldet, und Sie müssen schnell zurückrufen und den Bedarf klären.

Ein Interessent wird zum Lead, sobald er erkennbares Interesse zeigt, und zur Verkaufschance, wenn Bedarf, Budget und Zeitplan Gestalt annehmen. Die Akquise füllt den oberen Teil dieses Trichters.

Wo beginnt eine gute Neukundenakquise?

Bei der Zielgruppe, nicht beim Kanal. Die meisten Kampagnen scheitern, weil sie auf „den Mittelstand“ zielen statt auf ein genaues Profil.

Beschreiben Sie Ihren idealen Kunden mit wenigen prüfbaren Merkmalen:

  1. Branche, am besten nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) des Statistischen Bundesamts, damit Sie Listen filtern können.
  2. Größe: Zahl der Beschäftigten oder Umsatzklasse.
  3. Region, wenn Sie zum Kunden fahren.
  4. Funktion der entscheidenden Person: Inhaber, Vertriebsleitung, IT-Verantwortliche.
  5. Auslöser: ein Ereignis, das Ihr Angebot dringend macht (neuer Standort, viele Stellenanzeigen, eine Finanzierungsrunde, eine neue Vorschrift).

Arbeiten Sie an Ihrer Buyer Persona, um den letzten Punkt zu schärfen. Er hilft am meisten, Botschaften zu schreiben, die ankommen.

Die Liste aufbauen. Für Namen und Eckdaten eignen sich das Unternehmensregister mit Handelsregistereinträgen und veröffentlichten Jahresabschlüssen, die Websites der Firmen mit ihrem Impressum, LinkedIn, Branchenverzeichnisse der IHK und Messekataloge. Gekaufte Listen sparen Zeit, aber fragen Sie den Anbieter, woher die Daten stammen und wie oft sie bereinigt werden. Die rechtliche Verantwortung für jede Kontaktaufnahme bleibt bei Ihnen. Und eine gekaufte E-Mail-Liste ändert nichts daran, dass Sie diesen Adressen ohne Einwilligung keine Werbung schicken dürfen.

Lieber 150 gut gewählte Kontakte als 3.000 beliebige Adressen.

Welche Akquisekanäle funktionieren im B2B?

KanalStärkenGrenzen
TelefonDirektes Gespräch, sofortige QualifizierungZeitaufwendig, Vorzimmer, mutmaßliche Einwilligung nötig
LinkedInBeruflicher Kontext, Profil vor dem Kontakt sichtbarAutomatisierung verboten, Nachrichten gehen unter
Messen und VeranstaltungenPersönlich, Vertrauen entsteht schnellReisekosten, fester Kalender
EmpfehlungenHöchste AbschlussquoteBegrenzte Menge, hängt vom Netzwerk ab
BriefFällt auf, wenig Konkurrenz im PostfachDruck und Porto, langsameres Nachfassen
E-MailGünstig, planbar, schriftlich nachvollziehbarNur mit Einwilligung oder bei Bestandskunden zulässig

Gute Akquise kombiniert drei davon. In Deutschland übernehmen Telefon, LinkedIn und Veranstaltungen den Erstkontakt, die E-Mail folgt, wenn der Kontakt zugestimmt hat. Werbebriefe per Post sind an Firmen grundsätzlich zulässig, solange kein erkennbarer Widerspruch vorliegt. Unternehmen, deren Website bereits Besucher anzieht, ergänzen einen vierten Hebel: Inbound Marketing, das Interessenten von selbst zu Ihnen führt.

Wie sehen gute Gesprächsleitfäden für die Kaltakquise aus?

Ein Leitfaden ist kein Text zum Ablesen. Er ist eine Struktur, damit Sie das Wesentliche nicht vergessen: warum Sie, warum dieses Unternehmen, warum jetzt.

Gesprächseinstieg am Telefon

„Guten Tag, Paul Weber von [Firma]. Ich rufe an, weil Sie gerade zwei Servicetechniker suchen, und genau dann wird die Einsatzplanung oft zum Engpass. Ich falle mit der Tür ins Haus: Haben Sie zwei Minuten, oder passt ein anderer Zeitpunkt besser?“

Stellen Sie danach eine einzige offene Frage: „Wie planen Sie die Touren heute?“ Hören Sie mehr zu, als Sie reden. Wenn das Interesse da ist, fragen Sie ausdrücklich: „Darf ich Ihnen dazu zwei Seiten per E-Mail schicken?“ Notieren Sie Datum und Zustimmung im CRM.

E-Mail nach dem Telefonat (höchstens 80 Wörter)

Betreff: Tourenplanung, wie besprochen

Guten Tag Frau Martin,

danke für das Gespräch heute. Wie vereinbart, hier die Kurzfassung: Ein Betrieb Ihrer Größe aus derselben Branche hat mit unserer Planung die Leerfahrten halbiert. Die Fallstudie hängt an.

Passt Ihnen ein Termin von 15 Minuten nächste Woche?

Wenn Sie keine weiteren Nachrichten wünschen, genügt eine kurze Antwort.

Paul Weber, [Firma], [Anschrift]

LinkedIn-Nachricht nach der Vernetzung

„Danke für die Vernetzung. Ich arbeite mit Wartungsbetrieben in der Region an der Einsatzplanung. Ich schicke Ihnen keine Präsentation: Falls das Thema einmal dringend wird, spreche ich gern mit Ihnen.“

Das gemeinsame Prinzip: ein konkreter Auslöser, ein Beleg, eine kleine Bitte. Nachrichten, die alle Leistungen aufzählen, landen im Papierkorb.

Welcher Rhythmus eignet sich für die Akquise?

Keine öffentliche Studie belegt einen idealen Rhythmus für alle Branchen. Hier eine Startsequenz über vier Wochen, die Sie an Ihre Ergebnisse anpassen:

TagAktion
Tag 1Profil ansehen, LinkedIn-Einladung ohne Verkaufsbotschaft
Tag 3Anruf, bei Interesse Einwilligung für E-Mail einholen
Tag 4E-Mail mit der vereinbarten Unterlage
Tag 10Zweiter Anruf oder Nachfass-Mail mit etwas Neuem (Fallbeispiel, Zahl, nützlicher Artikel)
Tag 17Kurze LinkedIn-Nachricht zu einem Beitrag oder Anlass
Tag 24Abschluss: „Ich melde mich nicht mehr, so erreichen Sie mich“

Blocken Sie feste Zeitfenster im Kalender, etwa zwei Vormittage pro Woche. Akquise scheitert selten an der Methode, sondern daran, dass sie in der ersten stressigen Phase liegen bleibt. Unsere Vorlage für einen Vertriebsplan hilft, diese Zeitfenster über das Jahr zu verankern.

Was ist bei der Kaltakquise rechtlich erlaubt?

E-Mail. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG stuft Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung als unzumutbare Belästigung ein, ohne Ausnahme für Geschäftskunden. Auch eine scheinbar neutrale „Anfrage zur Zusammenarbeit“ gilt in der Regel als Werbung. Die einzige Ausnahme in Absatz 3 betrifft Bestandskunden: Sie haben die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten, werben für eigene ähnliche Produkte, der Kunde hat nicht widersprochen und wurde bei Erhebung und jeder Nutzung klar auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Jede Werbemail braucht außerdem einen erkennbaren Absender und eine gültige Adresse für den Widerspruch.

Telefon. Gegenüber Verbrauchern ist eine vorherige ausdrückliche Einwilligung Pflicht, gegenüber Unternehmen reicht laut § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG eine zumindest mutmaßliche Einwilligung. Die Gerichte legen das eng aus: Es müssen konkrete Umstände für ein sachliches Interesse des Angerufenen sprechen, etwa eine laufende Geschäftsbeziehung oder ein enger Bezug zu seinem Kerngeschäft. Bei Verstößen drohen vor allem Abmahnungen und Unterlassungsansprüche von Wettbewerbern und Verbänden. Die hohen Bußgelder der Bundesnetzagentur von bis zu 300.000 Euro nach § 20 UWG betreffen Werbeanrufe bei Verbrauchern.

Datenschutz. Die Speicherung geschäftlicher Kontaktdaten lässt sich meist auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen. Wer Daten nicht bei der Person selbst erhebt, muss sie nach Art. 14 informieren, und gegen Direktwerbung kann jeder nach Art. 21 jederzeit widersprechen. Führen Sie deshalb eine Sperrliste und gleichen Sie sie vor jeder Aktion ab.

LinkedIn. Tools, die Einladungen und Nachrichten automatisch versenden, verstoßen gegen die Regeln von LinkedIn; Konten, die sie nutzen, können eingeschränkt oder gesperrt werden. Akquirieren Sie von Hand.

Welche Tools und Kennzahlen braucht die Akquise?

Für die ersten fünfzig Kontakte genügt eine Tabelle. Danach sparen zwei Arten von Tools Zeit: ein CRM, das Kontakte, Gesprächsverlauf, Einwilligungen und fällige Wiedervorlagen speichert (unser Überblick Was ist ein CRM? hilft bei der Auswahl), und ein Tool zur Datenanreicherung, das Funktionen und Durchwahlen findet. Fragen Sie jeden Anbieter: Wo liegen die Daten, gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und wie werden Widersprüche verwaltet?

Fünf Zahlen reichen, um die Akquise zu steuern:

  1. Antwortquote: Antworten im Verhältnis zu erreichten Kontakten.
  2. Terminquote: vereinbarte Termine im Verhältnis zu erreichten Kontakten.
  3. Abschlussquote: gewonnene Kunden im Verhältnis zu Terminen.
  4. Kosten pro Termin: eingesetzte Zeit, bewertet mit Ihrem Stundensatz, plus Tools, geteilt durch die Termine.
  5. Dauer bis zum Abschluss: durchschnittliche Zeit vom Erstkontakt bis zum Auftrag.

Ein Rechenbeispiel mit erfundenen Zahlen, die Sie durch Ihre ersetzen: 150 Kontakte, 12 Termine, 3 Kunden. Hat die Kampagne 30 Stunden gekostet, entfallen auf jeden Termin 2,5 Stunden und auf jeden Kunden 10 Stunden. Bei einem Stundenwert von 75 Euro sind das 750 Euro Zeitaufwand pro Kunde, Tools nicht eingerechnet. Ihren Stundenwert ermitteln Sie ehrlich mit dem Tagessatz-Rechner. Verglichen mit dem Deckungsbeitrag eines Kunden über ein Jahr zeigt die Rechnung sofort, ob sich die Akquise lohnt. Eine niedrige Antwortquote deutet auf Zielgruppe oder Botschaft, eine gute Terminquote mit wenigen Abschlüssen auf Angebot oder Preis.

Allgemeine Information zum Stand der Veröffentlichung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was versteht man unter Kundenakquise?

Kundenakquise bezeichnet alle Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen potenzielle Kunden findet und anspricht, die es noch nicht kennen, um ein Verkaufsgespräch zu beginnen. Im B2B läuft sie in fünf Schritten ab: Zielgruppe festlegen, saubere Kontaktliste aufbauen, Botschaften je Kanal formulieren, in festem Rhythmus Kontakt aufnehmen und Ergebnisse messen. Die Treffsicherheit zählt mehr als die Menge.

Ist Kaltakquise per E-Mail im B2B erlaubt?

Nein. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers eine unzumutbare Belästigung, und das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Die einzige Ausnahme betrifft Bestandskunden, die ihre Adresse beim Kauf angegeben und nicht widersprochen haben. Wettbewerber und Verbände können Verstöße abmahnen.

Ist Kaltakquise per Telefon bei Firmen erlaubt?

Unter Bedingungen. Gegenüber Unternehmen genügt laut § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG eine zumindest mutmaßliche Einwilligung. Sie liegt nahe, wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse am Anruf zu erwarten ist, etwa bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung oder einem klaren Bezug zum Kerngeschäft des Angerufenen. Ein bloßes allgemeines Interesse reicht nach der Rechtsprechung meist nicht.

Wie oft sollte man bei der Akquise nachfassen?

Eine offizielle Zahl gibt es nicht. Vier bis sechs Kontakte über drei bis vier Wochen, verteilt auf Telefon, LinkedIn und, nach Zustimmung, E-Mail, sind ein vernünftiger Ausgangspunkt. Danach sinkt der Ertrag, und das Risiko zu nerven steigt. Beenden Sie die Reihe mit einer Abschlussnachricht, die die Tür offen lässt, und hören Sie sofort auf, wenn die Person das wünscht.

Quellen

  1. Gesetze im Internet, § 7 UWG: Unzumutbare Belästigungen
  2. EUR-Lex, Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, deutsche Fassung
  3. Unternehmensregister des Bundesanzeiger Verlags (Handelsregister, Jahresabschlüsse)
  4. LinkedIn Hilfe, Unzulässige Software und Erweiterungen