So schlagen Sie die Mehrwertsteuer auf und rechnen sie heraus
Aufschlagen: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz). Herausrechnen: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz). Steuerbetrag: Netto × Steuersatz, oder Brutto − Netto.
| Satz | Aufschlagen | Herausrechnen | Steueranteil am Bruttobetrag | Beispiele |
|---|---|---|---|---|
| 19 % Regelsatz | × 1,19 | ÷ 1,19 | 19/119, rund 15,97 % | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 7 % ermäßigt | × 1,07 | ÷ 1,07 | 7/107, rund 6,54 % | Die meisten Lebensmittel, Bücher, Hotelübernachtungen, Speisen im Restaurant |
| 0 % Nullsatz | × 1 | ÷ 1 | keiner | Bestimmte Photovoltaikanlagen |
Der häufigste Fehler
Um 19 % Mehrwertsteuer herauszurechnen, teilen Sie durch 1,19: Sie ziehen nicht 19 % ab. Bei 1.190 € brutto ergibt ein Abzug von 19 % genau 963,90 €, der richtige Nettobetrag ist aber 1.000 €. Die Differenz von 36,10 € landet sonst in Ihrer Buchhaltung und in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung. Zur Kontrolle: Bei 19 % ist die Steuer immer 19/119 des Bruttobetrags, hier 190 € von 1.190 €.
Ein Nullsatz ist nicht dasselbe wie eine Steuerbefreiung. Bei 0 % bleibt der Umsatz steuerpflichtig, nur mit einem Satz von null, und der Vorsteuerabzug bleibt erhalten. Ein steuerfreier Umsatz nach § 4 UStG, etwa eine ärztliche Heilbehandlung, liegt dagegen außerhalb der Steuer, und der Vorsteuerabzug entfällt in der Regel.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern müssen Preise nach der Preisangabenverordnung als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben werden. Netto zu rechnen ist im Geschäft zwischen Unternehmen üblich, im Laden und im Onlineshop für Privatkunden nicht.
Mehrwertsteuer in anderen Ländern
Die EU-Staaten legen ihre Sätze im Rahmen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie selbst fest, die einen Normalsatz von mindestens 15 % vorschreibt: zum Beispiel 20 % in Österreich und in Frankreich. Die Schweiz gehört nicht zur EU und erhebt einen Normalsatz von 8,1 %. Wählen Sie „eigener Satz“ und geben Sie den gewünschten Satz ein: Die Formeln bleiben dieselben.
Welcher Satz für welche Leistung gilt, regeln § 12 UStG und seine Anlage 2. Dieser Rechner übernimmt die Rechnung, er sagt Ihnen nicht, welcher Satz für das gilt, was Sie verkaufen. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung oder Ihr Finanzamt.
Häufige Fragen
Wie schlage ich die Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag auf?
Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1 plus dem Steuersatz. Beim Regelsatz von 19 % werden aus 100 € netto 100 € × 1,19 = 119 € brutto, davon 19 € Mehrwertsteuer. Beim ermäßigten Satz von 7 % rechnen Sie mit 1,07.
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1 plus den Steuersatz. Bei 19 % ergeben 119 € brutto 119 € ÷ 1,19 = 100 € netto. Ein häufiger Fehler ist, einfach 19 % abzuziehen: Das ergibt 96,39 € und ist falsch. Bei 19 % beträgt die Steuer immer 19/119 des Bruttobetrags, also rund 15,97 %; bei 7 % sind es 7/107, rund 6,54 %.
Welche Mehrwertsteuersätze gelten in Deutschland?
Der Regelsatz beträgt 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, Hotelübernachtungen und seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft auch für Speisen in Restaurants, Getränke ausgenommen (§ 12 Abs. 2 UStG und Anlage 2). Ein Nullsatz von 0 % gilt für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG). Daneben sind manche Umsätze ganz steuerfrei, etwa ärztliche Heilbehandlungen oder die Vermietung von Wohnraum.
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Ja. Das Gesetz spricht von Umsatzsteuer (Umsatzsteuergesetz, UStG), im Alltag ist Mehrwertsteuer (MwSt.) gebräuchlicher. Gemeint ist dieselbe Steuer: Unternehmen schlagen sie auf ihre Preise auf, führen sie an das Finanzamt ab und ziehen die Steuer auf ihre eigenen Einkäufe als Vorsteuer ab.
Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2025 sind die Umsätze von Kleinunternehmern nach § 19 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Auf der Rechnung steht dann keine Umsatzsteuer, im Gegenzug ist kein Vorsteuerabzug möglich. Auf die Regelung kann man verzichten, der Verzicht bindet für fünf Kalenderjahre.