Newsletter erstellen: Anleitung für Unternehmen
Newsletter erstellen mit Gratis-Tool, Double-Opt-in nach UWG und DSGVO, festem Rhythmus und ehrlichen Kennzahlen: so bringt er Umsatz.
Von Hugo Marceau, Chefredakteur
Aktualisiert am · 7 Min. Lesezeit
Kurz gesagt: Ein Newsletter lohnt sich für ein Unternehmen, wenn er zuerst dem Leser nützt, in einem festen Rhythmus erscheint und auf eine messbare Handlung zielt (Angebot, Bestellung, Termin). Sie können ohne Budget starten, Brevo erlaubt im November 2026 kostenlos 300 E-Mails pro Tag, müssen aber ab der ersten Ausgabe die deutschen Regeln einhalten: ausdrückliche Einwilligung nach § 7 UWG, auch im B2B-Geschäft.
Eine E-Mail-Liste hat einen Vorteil, den kein soziales Netzwerk bietet: Sie gehört Ihnen. Ein Algorithmus kann die Reichweite Ihrer Beiträge über Nacht halbieren, eine Adresse bleibt in Ihrem Verteiler, solange die Person Sie lesen möchte. Deshalb bleibt der Newsletter einer der rentabelsten Kanäle für kleine und mittlere Unternehmen, sofern man ihn wie ein redaktionelles Produkt behandelt und nicht wie einen Werbeprospekt.
Was ist ein Firmen-Newsletter?
Ein Newsletter ist eine E-Mail, die in regelmäßigen Abständen an Menschen geht, die sich dafür angemeldet haben. Er unterscheidet sich von zwei nahen Verwandten:
- Der Werbekampagne, die einmalig für ein bestimmtes Angebot verschickt wird (Sale, Produktstart, Veranstaltung).
- Der automatischen E-Mail, die eine Handlung auslöst (Anmeldung, abgebrochener Warenkorb, Jahrestag der Bestellung). Sie gehört zur Marketing-Automation.
Der Newsletter dagegen etabliert einen festen Termin. Er soll nicht in jeder Ausgabe verkaufen, sondern dafür sorgen, dass der Leser an Sie denkt, wenn er braucht, was Sie anbieten. Unser Leitfaden zum E-Mail-Marketing behandelt alle Einsatzzwecke der E-Mail, hier geht es um den regelmäßigen Brief.
Wozu einen Newsletter erstellen? Drei mögliche Ziele
Bevor Sie ein Tool auswählen, legen Sie ein Hauptziel fest. Es bestimmt Inhalt, Rhythmus und Kennzahlen.
- Kunden zurückholen. Für ein Ladengeschäft, einen Onlineshop oder einen Handwerksbetrieb erinnert der Newsletter an Saisonthemen, Neuheiten und fällige Wartungen. Er ist ein Werkzeug der Kundenbindung.
- Interessenten entwickeln. Für B2B-Dienstleister mit einem Verkaufszyklus von mehreren Monaten hält er den Kontakt zu Menschen, die noch nicht kaufbereit sind. Das ist Lead Nurturing.
- Expertise zeigen. Für eine Kanzlei, eine Beratung oder einen freien Beruf belegt er Ausgabe für Ausgabe die eigene Kompetenz, ganz ohne Kaltakquise.
Eine Ausgabe kann mehreren Zielen dienen, aber nur eines sollte Ihre Entscheidungen lenken. Sonst wird der Newsletter zum Sammelsurium, das niemand bis zum Ende liest.
Welches Newsletter-Tool eignet sich für den Start?
Ein Newsletter-Tool erledigt vier Dinge, die Ihr Mailprogramm nicht kann: An- und Abmeldungen verwalten, Nachrichten für das Smartphone aufbereiten, in großer Menge versenden, ohne im Spam zu landen, und Ergebnisse messen. Die Gratistarife reichen für die ersten Monate.
| Tool | Gratistarif (November 2026) | Erster bezahlter Tarif |
|---|---|---|
| Brevo | 300 E-Mails pro Tag, mit Brevo-Logo | Starter, ab 5.000 E-Mails im Monat |
| CleverReach | Lite: 250 Empfänger, 1.000 E-Mails im Monat | Basic, 15 € netto im Monat |
| Mailchimp | 250 Kontakte, 500 E-Mails im Monat (250 pro Tag) | Essentials, nach Kontaktzahl |
Die Angaben stammen von den Preisseiten der Anbieter. Preise ändern sich häufig, prüfen Sie sie am Tag der Entscheidung.
Für die Auswahl lohnt der Blick auf vier Punkte:
- Abrechnungsmodell: nach Kontakten oder nach versendeten E-Mails. Eine große Liste, die einmal im Monat Post bekommt, ist beim Versandvolumen oft günstiger.
- Datenstandort und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Bei US-Anbietern sollten Sie prüfen, auf welcher Grundlage Daten übermittelt werden.
- Formulare mit Double-Opt-in, die das Tool von Haus aus protokolliert.
- Automatisierung, die Sie später brauchen: Willkommensstrecke, Erinnerungen, Segmente.
Läuft Ihre Website auf WordPress oder einem Shopsystem, prüfen Sie außerdem, ob ein offizielles Plugin das Formular mit dem Tool verbindet.
Wie oft sollte der Newsletter erscheinen?
Die ehrliche Antwort: so oft, wie Sie es mit lesenswertem Inhalt schaffen. Ein dünner Wochenbrief verursacht mehr Abmeldungen als ein gehaltvoller Monatsbrief.
- Monatlich: die Untergrenze, um nicht vergessen zu werden. Passend für die meisten KMU und freien Berufe.
- Alle zwei Wochen: sinnvoll, wenn Sie ohnehin in diesem Takt Artikel oder Produktneuheiten veröffentlichen.
- Wöchentlich: für Unternehmen mit viel Stoff (Branchennachrichten, häufige Neuheiten) und einer Person, die sich darum kümmert.
Legen Sie auch Wochentag und Uhrzeit fest. Regelmäßigkeit schafft Gewohnheit und zwingt Sie, Themen zu planen, statt am Vorabend nach einer Idee zu suchen.
Was gehört in einen guten Newsletter?
Ein guter Newsletter beruht auf einem einfachen Versprechen, das schon auf der Anmeldeseite steht: „Jeden Monat drei Ideen, wie Sie Energiekosten senken“ oder „Unsere Neuheiten und ein Rezept der Saison“. Der Leser weiß, was er bekommt, Sie wissen, was Sie schreiben.
Ein Aufbau, der für die meisten Unternehmen funktioniert:
- Ein nützliches Hauptthema in wenigen Absätzen: ein Tipp, ein häufiger Fehler, eine Erfahrung mit Zahlen.
- Zwei oder drei Kurzmeldungen: ein Blogartikel, eine Neuheit, ein Termin.
- Eine klare Handlungsaufforderung: Angebot anfragen, Termin buchen, Angebot des Monats ansehen.
Nutzen Sie, was schon vorhanden ist. Ein Blogartikel wird zum Newsletter-Thema, eine Kundenfrage zur Kurzmeldung. Wie das systematisch geht, zeigt unsere Methode zum Content-Recycling.
Ideen nach Branche. Ein Heizungsbauer erinnert im September an die Wartung vor dem Winter und nennt freie Termine. Eine Modeboutique stellt die neue Kollektion rund um einen Styling-Tipp vor. Ein Steuerbüro fasst jeden Monat die Fristen seiner Mandanten zusammen. Ein B2B-Softwareanbieter zeigt einen Anwendungsfall und eine wenig bekannte Funktion. In jedem Fall hilft der Inhalt zuerst, der Verkauf folgt danach.
Welche Regeln gelten für Newsletter in Deutschland?
Hier unterscheidet sich Deutschland deutlich von anderen Ländern. Der wichtigste Punkt: Die Einwilligung ist auch im B2B-Bereich Pflicht.
Einwilligung nach § 7 UWG. Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers gilt nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG stets als unzumutbare Belästigung. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Eine vorangekreuzte Checkbox oder ein Satz in den AGB genügt nicht.
Ausnahme für Bestandskunden. Nach § 7 Abs. 3 UWG dürfen Sie ohne Einwilligung werben, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind: Sie haben die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten, Sie bewerben eigene ähnliche Produkte, der Kunde hat nicht widersprochen, und Sie haben ihn bei der Erhebung und in jeder E-Mail klar auf sein jederzeitiges Widerspruchsrecht hingewiesen. Fehlt eine Bedingung, fällt die Ausnahme weg.
Nachweis durch Double-Opt-in. Nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO müssen Sie die Einwilligung nachweisen können. Deshalb hat sich in Deutschland das Double-Opt-in durchgesetzt: Nach der Anmeldung erhält die Person eine Bestätigungs-E-Mail und klickt auf einen Link. Speichern Sie Zeitpunkt der Anmeldung, Zeitpunkt der Bestätigung und den Wortlaut des Formulars.
Pflichtangaben in jeder Ausgabe. § 6 DDG verbietet, in Kopf- oder Betreffzeile den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht zu verschleiern. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG verlangt eine gültige Adresse, über die man den Versand beenden kann. In der Praxis gehören ein Abmeldelink und die Impressumsangaben in die Fußzeile jedes Newsletters.
Verstöße werden in Deutschland vor allem über Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbänden verfolgt, die nach § 8 UWG Unterlassung verlangen können. Das kostet schnell mehr als ein Jahr Newsletter-Tool.
Regeln der Postfachanbieter. Seit dem 1. Februar 2024 verlangt Google von allen Absendern an Gmail-Konten eine Authentifizierung per SPF oder DKIM und eine Spamrate unter 0,3 %. Wer mehr als 5.000 Nachrichten pro Tag an Gmail schickt, braucht zusätzlich DMARC und eine Abmeldung mit einem Klick. Die DNS-Einträge sind in etwa einer Stunde eingerichtet und entscheiden darüber, ob Ihre E-Mails im Posteingang ankommen.
Kaufen Sie niemals Adresslisten. Neben dem rechtlichen Risiko treiben gekaufte Adressen die Spambeschwerden nach oben und beschädigen den Ruf Ihrer Domain, auch für Angebote und Rechnungen.
Welche Kennzahlen zeigen, ob sich der Newsletter rechnet?
Zur Orientierung: Die Benchmarks von Mailchimp auf Basis von Daten aus dem Dezember 2023 nennen über alle Branchen eine Öffnungsrate von 35,63 %, eine Klickrate von 2,62 % und eine Abmelderate von 0,22 %. Im E-Commerce liegen die Werte niedriger, bei 29,81 % Öffnungen und 1,74 % Klicks. Eine eigene Erhebung für den deutschen Markt mit vergleichbarer Methodik ist uns nicht bekannt.
Die Öffnungsrate ist kaum noch verlässlich. Apples Datenschutz für E-Mails verhindert, dass Absender erkennen, ob eine Nachricht wirklich geöffnet wurde. Beobachten Sie deshalb:
- die Klickrate, die echtes Interesse misst;
- die Abmelderate je Versand: Steigt sie, stimmt Frequenz oder Relevanz nicht;
- die Conversions: Anfragen, Verkäufe und Termine aus dem Newsletter, gemessen mit UTM-Parametern;
- das Nettowachstum der Liste: neue Anmeldungen minus Abmeldungen.
Eine einfache Rechnung genügt für die Wirtschaftlichkeit. Angenommen, Sie haben 1.000 Abonnenten und 2,6 % Klickrate, also 26 Besucher je Ausgabe. Fragt einer von zehn Besuchern ein Angebot an und gewinnen Sie jedes dritte, bringt ein monatlicher Newsletter etwa einen Neukunden pro Quartal. Setzen Sie Ihre eigenen Quoten ein und vergleichen Sie den Wert dieses Kunden mit Zeitaufwand und Toolkosten. Unser Artikel zum Marketing-ROI beschreibt die Methode ausführlich.
Newsletter erstellen in sechs Schritten
- Formulieren Sie das Versprechen in einem Satz: für wen, worüber, wie oft.
- Richten Sie das Anmeldeformular ein, mit Double-Opt-in, einem klaren Hinweis auf den Inhalt und einem Link zur Datenschutzerklärung. Platzieren Sie es auf den meistbesuchten Seiten.
- Konfigurieren Sie SPF, DKIM und DMARC für Ihre Absenderdomain.
- Gestalten Sie die Bestätigungsseite, die nach dem Absenden erscheint und auf die Bestätigungs-E-Mail hinweist. Wie das aussieht, zeigt unser Beitrag zur Danke-Seite.
- Schreiben Sie drei Ausgaben vor, damit Sie nicht unter Druck starten.
- Planen Sie eine Auswertung nach sechs Versänden: Klicks, Abmeldungen, Conversions.
Fehlt die Zeit, können Sie Texte und Gestaltung an eine Texterin oder eine Agentur abgeben. Fragen Sie dann nach Beispielen, nach der Zahl der enthaltenen Ausgaben, nach der Verantwortung für Einwilligungen und Liste und danach, wem Inhalte und Adressen nach Vertragsende gehören.
Diese Informationen sind allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Einwilligungen oder Adressbeständen hilft Ihre IHK oder ein Fachanwalt für Wettbewerbsrecht.
Häufige Fragen
Wie kann ich kostenlos einen Newsletter erstellen?
Sie eröffnen ein Konto bei einem Newsletter-Tool mit Gratistarif, binden ein Anmeldeformular mit Double-Opt-in auf Ihrer Website ein und gestalten die Ausgabe mit einer Vorlage. Im November 2026 erlaubt Brevo kostenlos 300 E-Mails pro Tag, CleverReach im Tarif Lite 250 Empfänger und 1.000 E-Mails im Monat, Mailchimp 250 Kontakte und 500 E-Mails im Monat.
Brauche ich für einen B2B-Newsletter eine Einwilligung?
Ja. In Deutschland gilt E-Mail-Werbung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung als unzumutbare Belästigung, und zwar gegenüber Verbrauchern wie gegenüber Unternehmen. Die einzige Ausnahme betrifft Bestandskunden, denen Sie ähnliche eigene Produkte anbieten, wenn alle vier Bedingungen aus § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind.
Ist Double-Opt-in Pflicht?
Das Gesetz schreibt das Verfahren nicht wörtlich vor. Nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO müssen Sie aber nachweisen können, dass die Person eingewilligt hat. Eine Bestätigungs-E-Mail mit Klick auf einen Link, protokolliert mit Datum und Uhrzeit, ist dafür in Deutschland der übliche Weg. Ohne diesen Nachweis stehen Sie bei einer Abmahnung mit leeren Händen da.
Wie oft sollte ein Unternehmen einen Newsletter verschicken?
Eine allgemeingültige Frequenz gibt es nicht. Für kleine Unternehmen ist ein Versand im Monat die Untergrenze, um im Gedächtnis zu bleiben. Wöchentlich oder alle zwei Wochen funktioniert, wenn genug nützlicher Stoff vorhanden ist. Entscheidend ist ein Rhythmus, den Sie zwölf Monate lang halten, ohne dass die Qualität sinkt.
Quellen
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 7 Unzumutbare Belästigungen
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 6 Besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen
- Google, Richtlinien für E-Mail-Absender (Anforderungen seit 1. Februar 2024)
- Mailchimp, E-Mail-Marketing-Benchmarks nach Branche (Daten von Dezember 2023)
- CleverReach, Preise und Tarif Lite (abgerufen im November 2026)